Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, 08. März, findet die Wahl des 18. Landtag von Baden-Württemberg statt.
Wir bitten daher alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und an der Wahl entweder durch Stimmabgabe im Wahllokal oder durch Briefwahl teilzunehmen.
Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Einen Wahlschein für die Briefwahl können Sie für die Landtagswahl bis Freitag, 06. März, 15.00 Uhr, persönlich (jedoch nicht telefonisch) oder schriftlich beantragen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, möglich. Alternativ kann der Wahlschein bis Mittwoch, 04. März, 08.00 Uhr, auch online unter www.dachsberg.de / www.gemeinde-ibach.de beantragt werden.
Unabhängig von dieser Möglichkeit bitten wir Sie jedoch, in den letzten Tagen vor der Wahl die Briefwahlunterlagen möglichst persönlich bei der Gemeinde zu beantragen bzw. direkt abzuholen! Weitere Informationen zur Landtagswahl und der Stimmvergabe können Sie der Wahlbekanntmachung entnehmen (die ebenfalls in diesem Amtsblatt abgedruckt ist).
Ihre Gemeindeverwaltung